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Schritt für Schritt zum barrierefreien Reisen

Foto einer Frau mit Kinderwagen beim Ausstieg aus Straßenbahn

ÖPNV ohne Barrieren

Wir verfolgen das Ziel, die Nutzung von Straßenbahnen, Stadtbussen, Fähren und Bergbahnen schrittweise barrierefrei zu ermöglichen.

Dazu wirken wir mit unseren Kooperationspartnern maßgeblich am Projekt „ÖPNV für alle“ in der Landeshauptstadt Dresden mit, das seit mehreren Jahren im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH) vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderten Sachsen e. V. (LSKS) geleitet wird und die Stadt Dresden, die regionalen Behindertenvereinigungen sowie weitere Partner einbezieht.

Stetig erweitert wird die Anzahl der barrierefrei gestalteten Straßenbahn- und Bushaltestellen, die auch über ein Blindenleitsystem verfügen und in der Regel ohne Rampe für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.

Foto eines Rollstuhlfahrer beim Verlassen einer Straßenbahn über eine Rampe

Seit 2010 verkehren auf dem Standardliniennetz in Dresden nur noch Niederflur-Stadtbahnwagen. Sie verfügen jeweils an der ersten Fahrgasttür über eine Rampe, die das Ein- und Ausfahren mit Rollstuhl an nahezu jeder Haltestelle ermöglichen. Stetig erweitert wird die Anzahl der Bus- und Bahnhaltestellen, die über ein Blindenleitsystem und erhöhte Borde verfügen. Dort können Rollstuhlnutzer in der Regel ohne Rampe in beziehungsweise aus Tram oder Bus ein- beziehungsweise ausfahren. Im gesamten Innenstadtbereich (26er-Ring) sind bis auf wenige Ausnahmen alle Haltestellen barrierefrei.

Die Barrierefreiheit der Haltestellen wird in unseren Fahrzeugen optisch angezeigt (Rollstuhlsymbol oder Stern "*" hinter dem Haltestellennamen).

Unsere Verkehrsmittel sind gemäß Sozialgesetzbuch IX mit dem gültigen Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes (Schwerbehindertenausweis) nutzbar. Bei Eintrag des Merkzeichens „B“ im Schwerbehindertenausweis wird auch eine Begleitperson unentgeltlich befördert.

Für erheblich mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stellen wir als besonderen Service einen Begleitdienst zur Verfügung. Die Nutzungsbedienungen finden Sie hier.

Fähren und Bergbahnen

Alle von uns betriebenen Elbfähren sind für Rollstuhlnutzer und andere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nutzbar. Die öffentlichen Wege zu den Anlegestellen sind allerdings zum Teil sehr uneben. Abhängig vom Wasserstand der Elbe können im Bereich der Fähranleger Rampenneigungen bis zu 20 Prozent auftreten, die gegebenenfalls eine Hilfsperson erfordern.

Die Standseilbahn ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aufgrund der vorliegenden Hanglage bedingt barrierefrei erreich- und nutzbar. Dies allerdings mit kleinen Einschränkungen bzw. Besonderheiten: Zu beachten ist die Türbreite von 77 cm und die Restschwellen sowie -spalten zwischen Bahnsteig und Standseilbahn. Die Bergstation weist einen Restspalt von 8 cm auf und in der Talstation variiert die Restschwelle zwischen 0 cm an der bergseitigen und 10 cm an der talseitigen Türseite. Im Mehrzweckabteil können max. zwei Rollstühle pro Wagen und Richtung befördert werden.

Bei Bedarf steht das DVB-Personal selbstverständlich für Hilfeleistungen bereit und kann auch über eine Klingel oder Sprechanlage am Bahnsteigzugang extra beordert werden.

Aus Gründen des Denkmalschutzes ist die Nutzung der Schwebebahn für Rollstuhlfahrer nicht möglich.

Blindeninformationssystem BLIS

Blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste jeden Alters können unser ÖPNV-Angebot mit Unterstützung durch das Blindeninformationssystem BLIS nutzen. Mit einem kleinen Handsender, der beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS) erworben werden kann, ist es möglich,

  • Linie und Fahrtziel eines in die Haltestelle eingefahrenen Verkehrsmittels abzufragen (Antwort über Außenlautsprecher von Bahn oder Bus),
  • das Fahrpersonal auf gegebenenfalls erforderliche Hilfeleistungen aufmerksam zu machen (Öffnen aller Türen),
  • zu veranlassen, dass nach Abfahrt des Verkehrsmittels die Ansage der nachfolgenden Haltestelle wiederholt wird.

Mobilitätstraining

Für Fahrgäste im Rollstuhl und mobilitätseingeschränkte Nutzer des ÖPNV bieten der LSKS und wir ein Mobilitätstraining an. Anmeldungen hierzu nimmt der LSKS gern unter www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de entgegen. Ebenso finden Sie hier weitere Informationen zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ der LAG SH und des LSKS im Freistaat Sachsen.

Zulassung von E-Scootern in unseren Bussen

Mit dem „Erlass der Länder über die Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person in Linienbussen des ÖPNV“ haben sich neue Anforderungen ergeben. Als Fahrgast in unseren Verkehrsmitteln werden E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer unter den folgenden Voraussetzungen befördert:

Anforderungen E-Scooter-Hersteller

Der E-Scooter-Hersteller muss in der Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Freigabe zur Mitnahme des E-Scooters mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV an einem Rollstuhlplatz erteilen.

Mindestvoraussetzungen bzw. Kriterien für E-Scooter

Eine Mitnahme ist nur gestattet, wenn folgende Mindestvoraussetzungen durch den E-Scooter erfüllt werden:

  • max. Gesamtlänge von 1200 mm
  • 4-rädiges Fahrzeug
  • Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters (Leergewicht plus Körpergewicht der Nutzerin bzw. des Nutzers plus weitere Zuladung): 300 kg
  • Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt.
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammenwirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse).
  • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen.
  • Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus
  • Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen.

Die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen wird bei der Zulassung des E-Scooters durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG geprüft. Ohne die Zulassung des jeweiligen E-Scooters durch die DVB ist eine Mitnahme nicht zulässig.

Voraussetzungen für E-Scooter-Nutzer

Neben der Zulassung des jeweiligen E-Scooters durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG sind des Weiteren folgende Voraussetzungen durch den Nutzer des E-Scooters für die Mitnahme notwendig:

  • Die Mitnahmeregelung gilt für schwerbehinderte Menschen mindestens mit Merkzeichen „G“ und nachrangig im Falle einer Kostenübernahme für den E-Scooter durch die Krankenkasse. Die Mitnahme ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht zugelassen. Die Beförderungspflicht besteht nicht, wenn der Abstellplatz für den E-Scooter bereits durch andere Fahrgäste (mit Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus) belegt ist.
  • Die Nutzer von E-Scootern sollen selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können.
  • Die Nutzer von E-Scootern müssen sowohl die zum Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und auf Anforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.

Zulassung E-Scooter

Eine Zulassung zur Nutzung von E-Scootern in unseren Bussen wird jedem Fahrgast individuell ausgestellt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung an fahrbetrieb@dvbag.de.


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